Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1333/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 127.975,80 EUR festgesetzt.


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