Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 5580/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 27.110,45 EUR (früher 53.023,44 DM) festgesetzt.


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