Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 761/02

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2002 ist wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 500,00 EUR festgesetzt.


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