Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 525/02

Tenor

Das Rechtsmittelverfahren wird eingestellt, soweit es auf die Zulassung der Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss gerichtet war.

Die Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens.

Der Streitwert für das vorliegende Rechtsmittelverfahren wird auf 5.555,67 Euro (10.865,95 DM) festgesetzt.


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