Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1674/02

Tenor

Der Antrag wird - unter gleichzeitiger Ablehnung des Aussetzungsantrags - der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 46.016,27 EUR (= 90.000,- DM) festgesetzt.


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