Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 498/01

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 102.258,37 EUR (= 200.000 DM) festgesetzt.


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