Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 964/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- EUR festgesetzt.


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