Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1375/02

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene zu 1. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen zu 2.; er hat diese selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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