Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1565/02

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.112,92 Euro festgesetzt.


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