Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 768/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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