Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 3963/02

Tenor

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.225,84 EUR festgesetzt.


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