Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 4060/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.906,74 EUR festgesetzt.


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