Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 751/01

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Dezember 2000 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 20.860,71 EUR festgesetzt.


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