Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 956/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je 1/4. Außergerichtliche Kosten des beigeladenen Landes sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs-verfahren auf 32.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.