Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 678/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten des beigeladenen Landes sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs-verfahren auf 16.000,-- DM festgesetzt.


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