Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3824/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsver-ahrens. Außergerichtliche Kosten des beigeladenen Landes sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 24.000,-- DM festgesetzt.


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