Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2220/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen. Diese hat die Beigeladene selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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