Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3968/99

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 300,00 DM festgesetzt.


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