Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 357/98.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. November 1997 ist wirkungslos.

Von den Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger 5/6 und die Beklagte 1/6.


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