Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1618/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 1.000,-- EUR (Wertstufe bis 2.400,-- DM) festgesetzt.


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