Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 435/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kos-ten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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