Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2400/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.225 EUR festgesetzt.


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