Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 245/01

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren entsprechend der Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes auf den Stufenwert bis 65.000,00 EUR (entspricht dem früheren Stufenwert bis 130.000,00 DM) festgesetzt.


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