Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2774/01

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid der Beklagten vom 5. Mai 1999 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 1999 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 66.467,94 EUR (= 130.000,- DM) festgesetzt.


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