Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1148/00.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1. (als Gesamtdienststellenleiter) verpflichtet ist, in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, welche der Sache nach in die Zuständigkeit des Beteiligten zu 2. als Einzelpersonalrat für die Stammdienststelle der Verwaltung der Stadt E. fallen, nach einem Scheitern des Einigungsversuchs mit dem Beteiligten zu 2. und vor Anrufen der Einigungsstelle den Antragsteller zu beteiligen sowie eine Einigung mit diesem zu versuchen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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