Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22d A 2728/02.O

Tenor

1. Der Beschluss der 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird aufgehoben.

2. Dem Beamten wird wegen Versäumung des Termins zur Hauptverhandlung am 20. März 2002 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Das Urteil der 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. März 2002 ist wirkungslos.

3. Die Kosten der Wiedereinsetzung und des Beschwerdeverfahrens trägt der Beamte.


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