Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2536/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- EUR festgesetzt.


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