Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2175/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 125.000,- EUR festgesetzt.


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