Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 8/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahrens auf 3.000,- EUR festgesetzt.


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