Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 4183/01

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. September 2001 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 102,31 Euro festgesetzt.


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