Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2338/02

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen auf je 20.000 EUR festgesetzt.


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