Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1103/03

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.034,17 EUR (= früher 13.757,64 DM) festgesetzt.


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