Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 4325/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.000,00 DM festgesetzt.


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