Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 4687/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungs- verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver- fahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


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