Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 2357/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens einschließlich der außergerichtlichen

Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 2.000, EUR.


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