Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3646/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver-fahren auf 16.000,-- DM festgesetzt.


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