Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 2123/02

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 973,46 Euro (1.903,93 DM) festgesetzt.


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