Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 2420/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge zu gleichen Teilen.


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