Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 A 5565/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,-- DM (entspricht 10.225,84 EUR) festgesetzt.


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