Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2240/03

Tenor

Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Antragsverfahrens.


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