Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2407/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 7212/02 VG Köln gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. Juli 2002 - BK 2g 02-008 - wird angeordnet.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,- EUR festgesetzt.


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