Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 640/03

Tenor

Soweit die Antragstellerin ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2003 zurückgenommen hat, wird das Beschwerdeverfahren eingestellt. Im übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.


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