Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 112/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Dezember 2002 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 50.000,- EUR.


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