Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 676/03

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 600,- EUR festgesetzt.


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