Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 13/03

Tenor

Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der angefochtene Beschluss geändert. Der Antrag der Antragsteller wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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