Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1377/02

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge, für den ersten Rechtszug unter Änderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts, auf 15.000,-- EUR festgesetzt.


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