Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 3664/01.A

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. August 2001 wird zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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