Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 963/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.


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