Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 339/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert; der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage 12 K 4583/02 (VG Düsseldorf) gegen die Er-schließungsbeitragsbescheide der Antrags- gegnerin vom 27. Februar 2003 wird in vollem Umfang abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragsteller wird zurück- gewiesen,

Die Antragsteller tragen die Kosten des Ver- fahrens beider Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.700,54 EUR festgesetzt.


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