Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 225/00.A

Tenor

Soweit die Berufung zurückgenommen worden ist, wird das Berufungsverfahren eingestellt.

Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.